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Allgemeine Geschäftsbedingungen

(I)Vertragsgegenstand

Es handelt sich um einen Behandlungsvertrag nach § 630 a ff BGB in Verbindung mit §611 BGB, der dann zustande kommt, wenn der Patient diesen Behandlungsvertrag unterschrieben hat oder in einer anderen Weise das Angebot der Praxis formlos angenommen hat. Gegenstand dieses Vertrages ist die osteopathische Behandlung des Patienten. Es können auch wissenschaftlich nicht anerkannte Methoden zur Anwendung kommen.

 

(II)Honorar und Abrechnung

  1. Für unsere Leistungen stelle ich ein Honorar in Rechnung, das sich so weit als möglich an der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH) orientiert, jedoch nicht an diese gebunden ist. Die GebüH stellt zudem keine Gebührenfestlegung dar; Heilpraktiker sind grundsätzlich unabhängig in der Gestaltung ihrer Honorarstruktur.

  2. Das vereinbarte Honorar ist im Anschluss an jede Behandlung in bar zu entrichten.

  3. Sollte in Ausnahmefällen nach Vereinbarung das Honorar nicht im Anschluss an eine Behandlung, sondern per Rechnungsstellung erfolgen, dann ist der vereinbarte Rechnungsbetrag innerhalb von 14 Tagen ab Zugang der Rechnung unter Angaben des Namens und der Rechnungsnummer auf das angegebene Konto zu zahlen. Nach Ablauf der Zahlungsfrist befindet sich der Patient in Verzug und trägt somit auch die Zinsen sowie die Kosten des Mahn- und Eintreibungsverfahrens (Rechtsanwalts- und Gerichtskosten).

  4. Gesetzlich Krankenversicherte erhalten grundsätzlich keine Erstattung der osteopathischen Leistungen. Die zahlreichen Tarife der Krankenversicherungen unterscheiden sich beim Leistungsumfang erheblich. Daher hat der Patient die Erstattbarkeit selbst vor der ersten Behandlung mit der eigenen Krankenversicherung abzuklären.

  5. Der Behandlungsvertrag besteht zwischen dem Patienten und der behandelnden Heilpraktikerin unabhängig von den individuellen Versicherungsverhältnissen des Patienten und verpflichtet diesen zum Ausgleich der Honorarabrechnung unabhängig davon, ob gegenüber Dritten bzw. der Krankenversicherung ein Erstattungsanspruch besteht.

 

(III)Terminvereinbarung

  1. Die Praxis wird nach einem Bestellsystem geführt. Das bedeutet, dass die vereinbarte Zeit ausschließlich für den jeweiligen Patienten reserviert ist und ihm dadurch die anderorts übliche Wartezeit erspart bleibt. Für den Fall, dass ein Termin seitens des Patienten nicht wahrgenommen werden kann muss dieser 24 Werktagstunden zuvor abgesagt werden.

  2. Nicht rechtzeitig abgesagte Termine werden mit einem Ausfallhonorar von 60€ in Rechnung gestellt. Bei nicht Erscheinen, ohne vorherige Absage wird das volle Behandlungshonorar in Rechnung gestellt.  

(IV)Schweigepflicht

Alles, was im Rahmen einer Sitzung besprochen wird, fällt unter die Schweigepflicht. Ihr/e Therapeut/in verpflichtet sich, Ihre Privatsphäre zu wahren und keine Inhalte aus den Sitzungen an Dritte weiterzugeben.

 

(V)Datenschutz

Die Praxis speichert personenbezogene Patientendaten, soweit dies für Diagnose, Beratung und Therapie sowie für die Abwicklung des Vertragsverhältnisses erforderlich ist. Es gelten hier die Vorschriften der Datenschutzgrundverordnung DSVGO.

Datenschutzerklärung: Über uns
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